E-Versand

Der behördliche Zustelldienst - E-Zustellung NEU

Informationen für Empfänger

Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde!

Aufgrund der Novelle des Zustellgesetzes BGBl.I Nr. 104/2018 (mitunter neue Regelungen für E-Zustellung) können Sie ab dem 01.12.2019 auf Ihre neuen behördlichen Sendungen nicht mehr direkt über E-Versand zugreifen.

Zustellungen an Bürger

Sie können seit dem 01.12.2019 Ihre behördlichen Sendungen im elektronischen Postfach über oesterreich.gv.at, sowie in der App "Digitales Amt" abrufen.

Fragen zur Zustellung können über folgende Wege gestellt werden:

Besondere technische Fragen zur Zustellung können Sie an das Bürgerservice des Bundesrechenzentrums (BRZ) einbringen:

Zustellungen an Unternehmen

Als Unternehmen können Sie Ihre behördlichen Sendungen im elektronischen Postfach des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort "MeinPostkorb" auf usp.gv.at abrufen.

Fragen zur Zustellung können Sie als Unternehmenskunde über folgende Wege stellen:

  • www.usp.gv.at
  • per Telefon unter +43 50 233 733 (von Mo-Do, von 8 bis 16 Uhr, Fr von 8 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag)
  • via E-Mail an den Support des Unternehmensserviceportals info@usp.gv.at


Informationen zu der Gesetzesänderung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/eZustellung-B%C3%BCrger-ab-1.12.2019.html


Für privatwirtschaftliche Zustellungen mit einer dauerhaften Archivierung stehen wir Ihnen sehr gerne weiterhin mit unserem Service E-Brief unter www.e-brief.at zur Verfügung.


Informationen für Versender

Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Ihre behördlichen Sendungen mit dem Zustelldienst E-Versand übermitteln möchten. Wenden Sie Sich dazu bitte via E-Mail an servicedesk@sendhybrid.com.


Ihr
E-Versand Zustelldienst

Der Zustelldienst mit Daumen hoch Garantie!